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Fachpraktische Ausbildung (FPA)

Art und Umfang

In der Jahrgangsstufe 11 durchlaufen die Schülerinnen und Schüler eine umfassende fachpraktische Ausbildung.  Je nach Ausbildungsrichtung wird die fachpraktische Ausbildung in Betrieben, schulischen Lehrwerkstätten (Technik), Einrichtungen der Verwaltungen, in erzieherischen Einrichtungen (z.B. Kindergärten) und pflegerischen Einrichtungen (z.B. Krankenhäusern) durchgeführt. Zum Schulhalbjahr erfolgt ein Wechsel der Ausbildungsstätte. 
Im Sozialbereich ist ein Wechsel innerhalb der Module erforderlich.

Schülerstatus

Während der fachpraktischen Ausbildung bleibt der Schülerstatus erhalten. Dies bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler

  • weiterhin bei den Eltern mitversichert sind,
  • durch die Schule gegen Unfall- und Haftpflichtschäden versichert werden und
  • für das Praktikum kein Entgelt erhalten dürfen.

Praktikumsunterlagen

Zur Dokumentation der Praktikumstätigkeit und –unterweisung führen die Schülerinnen und Schüler ein Ausbildungsnachweisheft und fertigen themenbezogene Berichte an (z.B. Organisationsbericht). Im Ausbildungsnachweisheft, das wöchentlich dem bzw. der Praktikumsverantwortlichen vorgelegt werden muss, werden die Tätigkeiten und Unterweisungen nach Art und Dauer erfasst. Die Unterlagen können Sie hier heruterladen.