Mittlerer Bildungsabschluss

Schülerinnen und Schüler, die in ihrem Abschlusszeugnis der Berufsschule einen Notendurchschnitt von 3,00 oder besser erreichen, erhalten von Amts wegen den Mittleren Schulabschluss der Berufsschule, wenn sie

  • ihre Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und
  • mindestens „ausreichende“ Englischkenntnisse nachweisen können.

Die Note „ausreichend“ kann in den Abschluss- oder Jahreszeugnissen bestimmter Schularten (z. B. Berufs-, Mittel-, Real-, Wirtschaftsschule oder Gymnasium – siehe hierzu auch § 18 Berufsschulordnung) nachgewiesen werden.

Ebenso werden die Englischkenntnisse durch das Bestehen des KMK Fremdsprachenzertifikats Englisch ab Niveaustufe 2 nachgewiesen.

Wurde der Mittlere Schulabschluss an einer anderen Schule bereits verliehen, so kann bei Erfüllung der Voraussetzungen auf Antrag dieser erneut erteilt werden.

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