Schülerinnen und Schüler, die in ihrem Abschlusszeugnis der Berufsschule einen Notendurchschnitt von 3,00 oder besser erreichen, erhalten von Amts wegen den Mittleren Schulabschluss der Berufsschule, wenn sie
ihre Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und
mindestens „ausreichende“ Englischkenntnisse nachweisen können.
Die Note „ausreichend“ kann in den Abschluss- oder Jahreszeugnissen bestimmter Schularten (z. B. Berufs-, Mittel-, Real-, Wirtschaftsschule oder Gymnasium – siehe hierzu auch § 18 Berufsschulordnung) nachgewiesen werden.
Ebenso werden die Englischkenntnisse durch das Bestehen des KMK Fremdsprachenzertifikats Englisch ab Niveaustufe 2 nachgewiesen.
Wurde der Mittlere Schulabschluss an einer anderen Schule bereits verliehen, so kann bei Erfüllung der Voraussetzungen auf Antrag dieser erneut erteilt werden.